Medien haben wie alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, amtliche Dokumente der Verwaltung einzusehen. Diese Zugangsrechte sind in den Öffentlichkeitsgesetzen des Bundes und fast aller Kantone festgehalten (die auch für die meisten Gemeinden gelten). Journalist/innen kommen so mit wenig Aufwand zu exklusiven Informationen und verblüffenden Storys.
In diesem Kurs lernen Sie Ideen für Einsichtsbegehren zu entwickeln, Anfragen sowie Anträge mit Hilfe des Antragsgenerators auf www.oeffentlichkeitsgesetz.ch zu stellen – und auch durchzusetzen. Im Zentrum des Kurses steht das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes. Doch lassen sich die Regeln, die dort gelten, auf Kantone und Gemeinden weitgehend übertragen.
Wenn die Antworten der Behörden auf Einsichtsbegehren vorliegen – rund zwei Monate nach dem Kurstag – , wird in einem Online-Tutorial besprochen, wie die Antworten auf die Anträge einzuschätzen und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Dozent ist Martin Stoll, Korrespondent für die Bundesverwaltung der SonntagsZeitung, Geschäftsführer des Vereins Oeffentlichkeitsgesetz.ch und einer der besten Kenner der Öffentlichkeitsgesetze der Schweiz.
- Studierende der Diplomausbildung (DAJ)
- Gäste aus dem Journalismus
Nach diesem Kurs
- können Sie die Öffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen in Ihre journalistische Arbeit integrieren
- verstehen Sie es, in einem kreativen Prozess Ideen für Einsichtsbegehren zu entwickeln
- kennen Sie die Stolpersteine und Grenzen des Öffentlichkeitsgesetzes
- können Sie Einsichtsanträge selbst stellen und Antworten der Verwaltung beurteilen.
www.oeffentlichkeitsgesetz.ch
- Theoretische Grundlagen werden in praktischen Übungen angewendet und vertieft
- Arbeit mit eigenen Beispielen
- individuelles Coaching
- Vergleich gelungener und weniger gelungener Beispiele
- Laptop
- Handy
- Etwas Zeit für Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten einplanen.
Den Kurspreis entnehmen Sie bitte den Informationen zur jeweiligen Durchführung.